Inhaltsübersicht:
Teil 1: Geltungsbereich
Teil 2: Entwicklung und Erstellung einer Website
Teil 3: Webhosting & Webhousing
Teil 4: Softwareprogrammierung
Teil 5: Haftungsumfang
Teil 6: Sonstige Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen der der Insight Ideas GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Lunding, ansässig Alte Str. 11 in 58313 Herdecke (im Folgenden Insight Ideas genannt) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(1) Die folgenden Bedingungen finden Anwendung, sofern Insight Ideas für den Kunden die Entwicklung und Erstellung eines Internetauftrittes (im Folgenden Website genannt) übernimmt.
(2) Insight Ideas entwickelt zunächst ein Konzept für Aufbau und Gestaltung der Website und bietet dem Kunden einen kostenlosen Korrekturvorschlag des Konzepts an. Nach Vorlage des Konzepts hat der Kunde dieses innerhalb von vier Wochen gegenüber Insight Ideas schriftlich freizugeben oder abzulehnen. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag von Insight Ideas ab, so hat Insight Ideas das Recht die für das Konzept anteilig vereinbarte Vergütung zu verlangen.
(3) Nach Freigabe des Konzeptvorschlags durch den Kunden erstellt Insight Ideas auf dessen Grundlage die Website.
(4) Insight Ideas macht die erstellte Website nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Server öffentlich zugänglich.
(1) Die an der Website, den einzelnen Webseiten sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei Insight Ideas.
(2) Insight Ideas räumt dem Kunden ein übertragbares, einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Insight Ideas räumt dem Kunden dieses Nutzungsrecht inhaltlich ausschließlich auf Nutzungen im Internet beschränkt für alle derzeit bekannten Nutzungsarten ein. Der Kunde muss vor einer anderweitigen Nutzung die schriftliche Zustimmung von Insight Ideas einholen.
(3) Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Insight Ideas bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bestehen. Alle Rechte an der Website sind durch den Kunden ganz oder teilweise weiter übertragbar.
(4) Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß Teil 2, § 5 dieser Bestimmungen geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
(5) Im Hinblick auf unbekannte künftige Nutzungsarten räumt Insight Ideas dem Kunden eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen Insight Ideas und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.
(6) Insight Ideas hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines auf die Insight Ideas Webseite verlinkten Vermerks auf jeder von Insight Ideas erstellten Webseite.
(7) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Kunden.
(8) Insight Ideas ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Quelltexte (den Source-Code) der von Insight Ideas programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen er nicht aus der fertig gestellten Website selbst abzulesen oder rekonstruierbar ist.
Das Nutzungsrecht gemäß Teil 2, § 2 dieser Bedingungen gilt nur für die Nutzung der Website bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente einer Webseite oder die Website insgesamt in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - ohne Zustimmung von Insight Ideas zu nutzen.
(1) Insight Ideas garantiert, dass die von Insight Ideas erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von Insight Ideas eingebrachten Ideen zur Konzeption der Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Insight Ideas stellt den Kunden hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Insight Ideas hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt Insight Ideas die Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnlicher Verstöße, die auf der Konzeption der Website beruhen, haftet Insight Ideas nur, wenn sie durch die spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von Insight Ideas eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell enthalten sind, haftet Insight Ideas nicht. Im Übrigen haftet Insight Ideas für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn Insight Ideas den Rechtsverstoß kannte.
(1) Insight Ideas erhält für seine Leistungen eine Vergütung in Höhe der in der Konzeption bzw. im Angebot festgelegten Summe.
(2) Erbringt Insight Ideas im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang der vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, kann Insight Ideas hierfür einen Stundensatz von 120,00 EUR pro Stunde verlangen.
(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(1) Der Kunde hat Insight Ideas alle zur Entwicklung des Konzepts notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig, idealerweise per E-Mail, zu äußern.
(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts hat der Kunde Insight Ideas alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich.
Sofern der Kunde die Suchmaschinenoptimierung und den Eintrag der Webseiten in Suchmaschinen wünscht, führt Insight Ideas dies entgeltpflichtig durch. Einzelheiten sind in einer gesonderten Vereinbarung zu fixieren.
(1) Die Website soll bis zu dem in der Konzeption vereinbarten Termin fertiggestellt und bereit sein, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für Insight Ideas unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Kunden beruht.
(2) Der Kunde kann den Vertrag auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch von Insight Ideas für bereits geleistete Leistungen unberührt.
(1) Nach Fertigstellung der Website und eines Probebetriebes von sechs Wochen ist der Kunde innerhalb von 14 Werktagen zu einer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern die Website dem freigegebenen Konzept entspricht.
(2) Nach der Gesamt-Abnahme der fertiggestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Vorauszahlungen, dem Kunden in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Für Mängel in der vereinbarten Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik haftet Insight Ideas grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Insight Ideas haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept in der freigegebenen Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet Insight Ideas nicht.
(1) Insight Ideas erbringt auch Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt Insight Ideas dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server (Web-Hosting) oder einem eigenen physischen Server (Web-Housing) zur Verfügung.
(2) Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgestellt.
(3) Insight Ideas erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%. Dies entspricht einer maximalen wöchentlichen Ausfallzeit von 2,52 Stunden.
(4) Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von Insight Ideas arbeitstäglich gesichert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
(5) Insight Ideas ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von Insight Ideas zu gewährleisten, so wird Insight Ideas dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen.
(1) Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen.
(2) Die von dem Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Insight Ideas das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet öffentlich zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln, sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(1) Die Vergütung der von Insight Ideas erbrachten Leistungen richtet sich nach den im Angebot bzw. der Konzeption vereinbarten Preisen.
(2) Erbringt Insight Ideas im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, so erhält Insight Ideas hierfür eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 120,00 EUR pro Stunde zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Erbringung der Leistungen durch Insight Ideas ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für vier aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann Insight Ideas das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(1) Der Hosting-Vertrag läuft unbefristet und kann durch den Kunden bis zum 3. des jeweiligen Kalendermonats schriftlich mit einer Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern individualvertraglich nichts anderes geregelt wurde.
(2) Insight Ideas ist berechtigt, das Vertragsverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht Wochen für den Schluss eines Kalenderhalbjahres zu kündigen.
(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt Insight Ideas dem Kunden auf Wunsch kostenpflichtig die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten öffentlich zugänglichen Inhalte und Logfiles auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung zur Verfügung. Die Lieferung von Quelltexten ist nicht Vertragsgegenstand (vgl. Teil 2, § 2 Abs. 8 und Teil 4, § 4 Abs. 2 dieser Bedingungen) und kann hieraus nicht gefordert werden.
(5) Für die Berechnung der anfallenden Kosten gilt Teil 3, § 3 Abs. 2 entsprechend.
(1) Erbringt Insight Ideas die nach diesem Teil der Bedingungen geschuldeten Hosting- oder Housing-Leistungen mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.
(2) Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(3) Der Kunde hat Insight Ideas Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Die Regelungen des Teil 4 gelten, sofern der Kunde von Insight Ideas die Software erwirbt und diese von Insight Ideas an die Bedürfnisse seines Betriebes anpassen lässt. Auch wenn es sich bei den Programmierleistungen größtenteils um Individualprogrammierungen handelt, basieren diese Softwarekomponenten auf Standard-Softwaremodulen, die für den jeweiligen Kunden individuell angepasst werden.
(1) Die von Insight Ideas geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Konzeption.
(2) Der Kunde kann nach dem Vorlegen der ersten Programmversion einen Korrekturdurchgang verlangen.
(3) Die Lieferung erfolgt in den in der Konzeption vereinbarten Abschnitten und Fristen.
(1) Insight Ideas räumt dem Kunden, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, hinsichtlich der Standard-Software und der Anpassungsleistung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes, unwiderrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die Software auf einem Server von Insight Ideas in dem in der Konzeption bezeichneten Umfang zu nutzen.
(2) Weitergehende Rechte erhält der Kunde nicht.
(1) Insight Ideas ist verpflichtet, die in der Konzeption oder dem Angebot vereinbarte Software anzupassen bzw. herzustellen und sie dem Kunden zu liefern. Die Lieferung erfolgt durch die Installation auf dem Webserver. Zum Lieferumfang gehören die Lieferung der Programme im ausführbaren Code (Objektcode) und die Lieferung einer Benutzerdokumentation, oder einer Online-Hilfe oder einer telefonischen Einweisung.
(2) Die Lieferung des Quellcodes ist, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, nicht Vertragsgegenstand; die Quelltexte werden daher nicht übergeben.
(1) Insight Ideas ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden für die Dauer von mindestens zwei Jahren ab Abnahme zu den Bedingungen der Konzeption bzw. des Angebotes zu pflegen.
(2) Insight Ideas ist für die Dauer von mindestens zwei Jahren ab Abnahme verpflichtet, das Personal des Kunden auf dessen Verlangen gegen eine angemessene Vergütung zu schulen.
(1) Insight Ideas erhält für seine Leistungen, insbesondere die Lieferung und Einräumung der Nutzungsrechte, eine Vergütung in Höhe der in der Konzeption oder dem Angebot festgelegten Summe.
(2) Erbringt Insight Ideas im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang der vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, so erhält Insight Ideas hierfür eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 120,00 EUR pro Stunde.
(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(1) Software vergleichbarer Art ist üblicherweise nicht im technischen Sinne fehlerfrei; ein Fehler der Software im Sinne der Sachmängelgewährleistung ist daher nur ein Fehler, der zu einer für den Kunden bei der vertragsgemäßen Nutzung nicht unwesentlichen Beeinträchtigung führt.
(2) Treten an den von Insight Ideas gelieferten Programmen und sonstigen Leistungen Fehler im Sinne des Absatzes 1 auf, wird der Kunde diese unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen unverzüglich schriftlich mitteilen und so beschreiben, dass der Mangel reproduzierbar ist. Führen die mitgeteilten Fehler dazu, dass die Software die in der Konzeptbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktions- oder vertragsgerecht verhält und wird dadurch ihre Nutzung verhindert oder beeinträchtigt (Mängel), ist Insight Ideas verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Anstelle der Mangelbeseitigung ist Insight Ideas berechtigt, eine mangelfreie Neuversion der Software zu liefern. Ist Insight Ideas zur Mangelbeseitigung oder fehlerfreien Neulieferung nicht in der Lage, so wird Insight Ideas dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen.
(3) Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, zumutbare Fehlerumgehungsmöglichkeiten nicht aufgezeigt werden, die Nachbesserung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl den Vertrag rückabwickeln oder den Preis mindern.
(4) Durch die Nachbesserung oder Nachlieferung müssen bisher erstellte Datensammlungen und Daten für den Kunden weiterhin nutzbar bleiben. Bedingt die durchgeführte Nachbesserung oder Neulieferung eine Änderung der mitgelieferten Dokumentation oder sonstigen Unterlagen, sind auch diese entsprechend abzuändern.
(5) Die Parteien sind sich einig, dass die von Insight Ideas geschuldete Leistung in der Konzeption bzw. im Angebot beschrieben ist.
(6) Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einer Frist von 2 Jahren, gerechnet ab Abnahme der Software.
(1) Macht ein Dritter wegen der von Insight Ideas gelieferten Software dem Kunden gegenüber Ansprüche aus Patenten, Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder anderweitigen Rechtspositionen geltend, so wird Insight Ideas auf eigene Kosten die Vertretung des Kunden in jedem gegen ihn geführten Rechtsstreit übernehmen und den Kunden hinsichtlich derartiger Ansprüche Dritter freistellen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Kunde Insight Ideas umgehend über sämtliche Anspruchsschreiben Dritter und Einzelheiten etwaiger Rechtsstreite in Kenntnis setzt und Insight Ideas sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Rechtsverteidigung sowie des Aushandelns oder Abschlusses eines Vergleichs überlässt.
(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Insight Ideas hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt Insight Ideas die Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) Nach fertiger Installation des Systems wird der Kunde eine Abnahme der Leistungen durchführen. Die Leistungen sollen grundsätzlich einheitlich abgenommen werden.
(2) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Software die vereinbarten Anforderungen der Konzeption bzw. des Angebotes erfüllt.
(3) Während der Funktionsprüfung wird der Kunde Insight Ideas alle auftretenden Abweichungen der gelieferten Software von den Leistungsanforderungen unverzüglich in Textform mitteilen. Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären.
Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach der Abnahme. Der Rechnungsausgleich hat in einer Frist von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung zu erfolgen.
(1) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Insight Ideas nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Insight Ideas haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Die Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB.
(1) Die Haftung für Schäden und Folgeschäden im Sinne von Teil 5, § 1 dieser Bedingungen ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf 100.000,00 EUR begrenzt. Pro Jahr ist die Haftung insgesamt auf das Doppelte begrenzt.
(2) Insight Ideas hat zur Deckung dieser Schadenersatzfälle eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sollte der Kunde eine darüber hinausgehende Haftung wünschen, ist der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig, welche zu angemessenen Bedingungen angeboten werden kann.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.
(2) Beide Parteien verpflichten auch ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.
(3) Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Insight Ideas wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern Insight Ideas der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird Insight Ideas den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen.
(4) Insight Ideas hat sicherzustellen, dass alle Personen, die von Insight Ideas mit der Bearbeitung und Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit der Mitarbeiter vorzunehmen und dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter von eingeschalteten Subunternehmern.
(5) Insight Ideas bietet allen Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an.
(6) Sofern im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages dem Kunden ein Schaden durch eine von Insight Ideas zu verantwortenden Datenschutzverletzung entsteht gilt Teil 5 dieser Bedingungen entsprechend.
(1) Sämtliche Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Erfüllungsort ist Herdecke. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Hagen.
Stand: 01.07.2021